Mobilität für alle ermöglichen:

Rot-Grün für Einführung des Sozialtickets in Oberhausen

Der Einführung eines Sozialtickets in Oberhausen steht nichts mehr im Wege. Voraussetzung dafür ist die Ankündigung des NRW-Innenministeriums, dass sich Kommunen mit Nothaushalt bis Ende 2012 an einer Pilotphase beteiligen können. Die rot-grüne Koalition wird damit die Einführung des Sozialtickets im Rat am 26. September verabschieden. Das preisgünstigere Nahverkehrsticket kann dann ab dem 1. November gelten.

Von A nach B fahren zu können ist eine Voraussetzung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, bei der Jobsuche oder für die Weiterbildung, betont die verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion Die Grünen, Regina Wittmann. „Es ist uns wichtig, dass sich auch Menschen mit geringerem Einkommen Tickets für Busse und Bahnen leisten können.“

„Das ist das ausschlaggebende Argument für die Einführung trotz unserer dramatischen Haushaltslage“, erklärt Dieter Janßen, SPD-Stadtverordneter und Mitglied im Aufsichtsrat der STOAG. „Die Kommunen können das Sozialticket jedoch nicht allein finanzieren.“ Er weist darauf hin, dass „ein Fortbestand des Tickets nach der Pilotphase nur gesichert ist, wenn sich Land und Bund dauerhaft beteiligen und es zu keinen Mehrbelastungen für die STOAG oder die Stadt kommt.“

Das VRR-Sozialticket wird in Oberhausen ab November zum Preis von 29,90 € als personengebundenes Monatsticket der Preisstufe A auf Basis des Tickets 1000 mit Gültigkeit für den gesamten Tag zu erhalten sein. Das schließt Zusatznutzungen wie Personenmitnahme, Zusatztickets gemäß Regeltarif für den gesamten Tarifbereich etc. ein. Eine kostenfreie Personenmitnahme wird es nach 19.00 Uhr bzw. am Wochenende und an gesetzlichen Feiertagen für bis zu drei Kinder bis zu 14 Jahren geben.

Anspruchsberechtigt sind alle, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII, laufende Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wirtschaftliche Leistungen vom Jugendamt für junge Erwachsene oder Wohngeld beziehen.

Bis zum September 2012 wird die Einführung des Sozialtickets unter Beteiligung eines Wirtschaftsprüfers evaluiert und dann über eine mögliche Fortsetzung entschieden.

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