Zur von der Landesregierung geplanten Unterbringung rückfallgefährdeter Straftäter in der JVA erklären die Ratsfraktionen von SPD und GRÜNEN:

Diskussion sachlich gestalten –
Sicherheit muss absolute Priorität haben

Die Ratsfraktionen von SPD und GRÜNEN haben die Landesregierung aufgefordert, schnellstmöglich und umfassend die zahlreichen offenen Fragen im Zusammenhang mit der geplanten Unterbringung von rückfallgefährdeten Straftätern in der JVA Oberhausen zu beantworten. Ein entsprechender Fragenkatalog, der eine Fülle bisher ungeklärter Punkte auflistet, ist der Landesregierung heute zugeleitet worden.

Unter anderem verlangen SPD und GRÜNE belastbare Auskünfte darüber,

– welche Kriterien für den Standort Oberhausen ausschlaggebend waren,

– wie die Landesregierung verbindlich sicherzustellen gedenkt, dass der Standort Oberhausen maximal für zwei Jahre als Übergangslösung genutzt wird und

– mit welchen zusätzlichen Maßnahmen die Landesregierung eine Gefährdung der Oberhausener Bürgerinnen und Bürger definitiv ausschließen will.

SPD und GRÜNE nehmen die Ängste in der Bevölkerung sehr ernst. Die Landesregierung steht in der Pflicht, diese Befürchtungen glaubwürdig auszuräumen. Die Sicherheit der Oberhausener Bürgerinnen und Bürger muss absolute Priorität haben.

Fragenkatalog an die Landesregierung:

  • Welche Alternativstandorte sind geprüft worden (LVR / LWL)?
  • Aus welchen Gründen hat die Landesregierung lediglich drei Standorte geprüft?
  • Nach welchen Kriterien hat die Landesregierung den Standort Oberhausen gewählt?
  • Hält die Landesregierung den Standort Oberhausen für alternativlos? Wenn ja: Mit welcher Begründung?
  • Wie hat die Landesregierung bei der Standortwahl zwischen therapierelevanten und sicherheitsrelevanten Faktoren abgewogen?
  • Welche konkreten Sicherheitsmaßnahmen werden realisiert?
  • Mit welchen weiteren Maßnahmen will die Landesregierung eine Gefährdung der Oberhausener Bürgerinnen und Bürger definitiv ausschließen?
  • Womit begründet die Landesregierung die Auffassung, die berechtigten Sicherheitsinteressen der Oberhausener Bürgerinnen und Bürger in ausreichendem Maße bei der Standortwahl berücksichtigt zu haben?
  • Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung sicherstellen, dass der Standort Oberhausen nur eine Übergangslösung ist?
  • Kann die Landesregierung verbindlich zusagen, dass der Standort Oberhausen nicht länger als zwei Jahre genutzt wird?
  • Wie viele Straftäter mit welchem Täterprofil sollen am Standort Oberhausen untergebracht werden?
  • Mit welchem therapeutischen Konzept werden die Straftäter betreut? Sind als Teil der Therapie Außenkontakte der Täter vorgesehen?
  • Mit welchem Personaleinsatz (Fachrichtung, Anzahl) werden die Straftäter therapiert / betreut?
  • Welche Instanz / Institution stellt einen möglichen Therapieerfolg fest? Mit welchen Begleitmaßnahmen erfolgt dann eine eventuelle Freilassung des Täters?
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