Anlässlich der 1. Lesung von Anträgen zum Jugendarbeitsschutzgesetz der Oppositionsparteien FDP und Die Linke erklärt der stellvertretende arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Wolfgang Grotthaus:
Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist in erster Linie unter dem Aspekt des Jugend- und Gesundheitschutzes für junge Auszubildende zu bewerten. Deshalb können Forderungen nach einer Ausweitung von Arbeitszeiten, Schichtverlängerungen, Verkürzungen der Nachtruhe sowie die Öffnung für Wochenendarbeit während der Ausbildung nicht mitgetragen werden. Grotthaus hält hingegen eine Generalüberprüfung des gesamten Gesetzes, dass seit Inkrafttreten 1976 nur geringfügige Veränderungen erfahren hat, durchaus für notwendig, da Politik sich nicht den neuen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt verschließen könne. Mehr …