Wolfgang Grotthaus:

Mehr Steuergerechtigkeit soll öffentlichen Haushalten wieder größeren Handlungsspielraum für Zukunftsaufgaben bringen

Wolfgang Grotthaus: Für Oberhausen und Dinslaken im Bundestag

Wolfgang Grotthaus: Für Oberhausen und Dinslaken im Bundestag

Die Verschuldung der öffentlichen Haushalte muss gestoppt werden. Gelingen soll dies nicht nur durch Einsparungen sondern auch durch Reformen im Steuerrecht. Aus diesem Grund unterstützt auch der Oberhausener Bundestagsabgeordnete Wolfgang Grotthaus die Abschaffung von Steuer-Privilegien: „Auf diese Weise wollen wir wieder finanzielle Handlungsspielräume gewinnen, um Investitionen in zentralen Zukunftsaufgaben bewältigen zu können“, begründet Grotthaus die Initiative.

Unter anderem sieht der Koalitionsvertrag eine Abschaffung des Steuerfreibetrags von Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten oder gerichtlich ausgesprochenen Auflösung des Dienstverhältnisses ab dem 01.01.2006 vor. „Es gilt jedoch Vertrauensschutz für alle Vereinbarungen, die bis zum 31.12.2005 noch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern getroffen werden und bei denen die Abfindungssumme bis zum 31.12.2006 gezahlt wird“, betont Grotthaus nachdrücklich.

Jeder Arbeitnehmer, der sich mit seinem Chef in Verhandlungen befindet, muss also zwei Termine beachten:

a) Die Vereinbarung über die Abfindung muss bis zum Ende dieses Jahres unterschrieben sein.

b) Die Abfindungssumme muss bis zum Ende des Kalenderjahres 2006 gezahlt werden.

Steuern, die über die gesetzlichen Freibeträge (maximal 11.000,- Euro) hinausgehen, werden wie bisher nach einem besonderen Verfahren berechnet, welches die jeweilige Abfindungssumme fiktiv auf fünf Jahre verteilt.

„Mit dieser &039;Fünftel-Regelung&039; wird verhindert, dass der Arbeitnehmer infolge der progressiven Besteuerung mit Steuersätzen veranlagt wird, die seinem eigentlichen Gehalt nicht entsprechen“, begründet der SPD-Abgeordnete Grotthaus die Regelung.

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