MdB Wolfgang Grotthaus:

SPD-Fraktion setzt Änderungen bei der Vergabepraxis durch

MdB Wolfgang Grotthaus

Zur Vergabepraxis der Bundesagentur für Arbeit (BA) für Maßnahmen der Arbeitsförderung erklärt Wolfgang Grotthaus, MdB und Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit: Die SPD-Bundestagsfraktion hat nachdrücklich und mit Erfolg auf eine Änderung der Vergabepraxis hingewirkt. Wir wollen, dass auch kleine, regionale Träger von Arbeitsfördermaßnahmen in angemessenem Umfang Aufträge erhalten.

Die BA hat jetzt vor der Fraktion verbindlich zugesagt, dass sie ihre Praxis ändern wird. Die wichtigsten Punkte sind

– wesentlich mehr Rücksicht auf die regionalen Belange durch kleinere Lose, längere Ausschreibungsfristen (dadurch mehr Beteiligungsmöglichkeiten für kleine örtliche Träger) und Beteiligung der Vorstände der örtlichen Arbeitsagenturen bei der endgültigen Entscheidung über die Vergaben;

– kein Preisdumping, sondern Qualität, also wesentlich stärkere Gewichtung der Qualitätskriterien (gute Kontakte zu den Arbeitgebern in der Region, Berücksichtigung der bisherigen Arbeit von leistungsfähigen, seriösen Anbietern) bei der Auftragsvergabe;

– auf eine mittelfristige Planung angelegte Kooperation mit den Trägern, die diesen auch eine vernünftige Kalkulationsbasis bietet;

– zwei getrennte Ausschreibungskreise für gemeinnützige Träger und gewerbliche Träger, so dass die örtlichen, gemeinnützigen Träger entsprechend ihrer Bedeutung vom Auftragsvolumen profitieren (damit ist zunächst Urteil des ULG Düsseldorf nicht mehr relevant).

Darüber hinaus trete ich für eine Änderung der Vergabeordnung dahingehend ein, dass die Belange der gemeinnützigen Träger generell berücksichtigt werden.“, so Grotthaus wörtlich. Er hält dies für die Auftragsvergabe der BA für besonders wichtig, die eine solche Gesetzesänderung begrüßen würde.

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