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Flutopferhilfe:

Finanzielle Entlastung für Oberhausen

Bund und Land verzichten auf den kommunalen Anteil bei der Flutopferhilfe

Bund und Land verzichten auf den kommunalen Anteil bei der Flutopferhilfe

„Oberhausen muss in diesem Jahr nicht die erwarteten 2 Millionen Euro Flutopferhilfe aufbringen“, erklärten heute die SPD-Landtagsabgeordneten Michael Groschek und Wolfgang Große Brömer. Die Schäden durch das Hochwasser an Elbe und Donau im vergangenen Sommer seien im Ergebnis nicht ganz so hoch wie befürchtet. Daher hätten sich Bund und Land darauf verständigt, auf den bereits im Flutopferhilfegesetz des vergangenen Jahres fixierten Anteil der Kommunen zu verzichten.

Dies sei eine erste Reaktion der Bundesregierung auf die finanzielle Situation der Kommunen.

Wolfgang Große Brömer bedauerte in diesem Zusammenhang, dass eine weitere Verbesserung der kommunalen Finanzen durch den CDU-CSU-dominierten Bundesrat verhindert wurde.

„Für unsere Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen bringt der Verzicht auf die Flutopferhilfe durch den Bund insgesamt eine Ersparnis von 190 Millionen Euro“, so der SPD-Abgeordnete Groschek. Die sozialdemokratisch geführte Landesregierung versichere zudem, bereits einbehaltene Mittel würden unverzüglich an die Städte und Gemeinden zurückerstattet.

Große Brömer: „Wir können in Oberhausen angesichts der schwierigen Haushaltssituation diese schnelle Hilfe sehr gut gebrauchen“ Einig sind sich Groschek und Große Brömer, dass dies aber nur ein erster Schritt zur Verbesserung der finanziellen Situation der Kommunen sein kann.

Gerade die Oberhausener Finanzsituation mache deutlich, dass es eine umfassende Reform der Gemeindefinanzen geben müsse. Beide zeigten sich optimistisch, dass diese zum Jahr 2004 in Kraft treten könne. Voraussetzung sei allerdings, dass der Bundesrat diese Reform nicht blockiert.

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