Modellprojekt "Selbstständige Schule"

Mehr Eigenständigkeit und Kompetenzen für die Schulen

Schule 21

Schule 21

Mehr Eigenständigkeit, Kompetenz und Freiheit erhalten die Schulen im Modellprojekt „Selbstständige Schule“. Die Modellschulen werden weitgehend selbst über inhaltliche und gestalterische Akzente, über Personalentwicklung und über den Einsatz von Sachmitteln entscheiden. Außerdem können sie neue Formen der Mitwirkung und der Unterrichtsorganisation erproben.

Das Modellprojekt hat eine Laufzeit von sechs Jahren und kann bis 300 Schulen im Land umfassen. Die Teilnahme ist freiwillig, die Ausschreibung erfolgt nach den Sommerferien. Es handelt sich um ein Angebot an Schulen und Schulträger, die innovativ arbeiten und ihre Selbstständigkeit erproben möchten. Das Modellprojekt hat fünf Schwerpunkte:

1. Eigenständige Personalbewirtschaftung:
Die Modellschulen können Stellen selbst ausschreiben und ihre Lehrkräfte auswählen. Sie verfügen über ein Personalmittelbudget und können selbst entscheiden, ob sie eine freie Lehrerstelle anderweitig besetzen, zum Beispiel z. T. mit einem Computerexperten, zu einem anderen Teil mit einem Theaterpädagogen. Sie können selbstständig Vertretungen organisieren. Bürokratie und langwierige Beteiligung einer Aufsichtsbehörde fallen weg. Die Schulleitung bekommt mehr Rechte als bisher. Sie wird zum Dienstvorgesetzten mit allen Rechten und Pflichten, z. B. im Bereich von Vergütung, Karriereplanung und Personalentwicklung.

2. Eigenständige Sachmittelbewirtschaftung:
Die Modellschulen verfügen über ein Sachmittelbudget, in dem Geld vom Land und vom Schulträger zusammenfließt. Die Mittel sind gegenseitig deckungsfähig und ins nächste Haushaltsjahr übertragbar.

3. Innere Organisation und Mitwirkung:
Einer gestärkten Schulleitung, die viele Entscheidungen zu treffen hat, müssen entsprechend gestärkte Lehrer-, Eltern- und Schülervertretungen an die Seite gestellt werden. Die Modellschulen können deshalb neue Formen der Mitwirkung erproben.

4. Unterrichtsorganisation und Unterrichtsgestaltung:
Die Schulen können den Unterricht nach ihren Bedürfnissen gestalten und organisieren. Er muss nicht im starren 45-Minuten-Rhythmus ablaufen, wenn zum Beispiel ein Thema sinnvoller in einem mehrwöchigen Projekt erarbeitet werden kann. Denkbar ist, dass dabei einige Fächer im Mittelpunkt stehen, während andere zeitweise zurückstehen. Ebenso individuell kann im Rahmen der personellen Möglichkeiten die Größe von Lerngruppen variieren. Dabei müssen sich die Schulen nicht an vorgegebene Klassengrößen halten. Gewährleistet sein muss dabei allerdings, dass das vorgeschriebene Jahrespensum unterrichtet wird.

5. Qualitätssicherung und Rechenschaftslegung:
Die Modellschulen werden für Transparenz sorgen müssen und entsprechend Rechenschaft über ihre Arbeit und ihre Lernergebnisse ablegen. Je nach dem Grad der in Anspruch genommenen Selbstständigkeit bedeutet dies auch, dass sie extern evaluiert werden können.

Das Ausschreibungsverfahren läuft bis September 2001. An dieser Ausschreibung können sich Schulträger mit ihren Schulen oder einem Teil ihrer Schulen bewerben. Im Frühjahr 2002 soll die Entscheidung über die teilnehmenden Schulträger und Schulen fallen. Der Schulausschuss und der Rat der Stadt Oberhausen haben auf Antrag der SPD-Fraktion beschlossen, sich um die Teilnahme am Projekt zu bewerben.

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