Wolfgang Große Brömer:

SPD-Fraktion gegen erhöhten Elternbeitrag in Kindergärten mit Blocköffnungszeiten

Wolfgang Große Brömer

Wolfgang Große Brömer

Dieses Fazit zieht Wolfgang Große Brömer, Leiter des SPD-Arbeitskreises Jugend und Soziales, aus der Diskussion der ersten Sitzung nach den Kommunalwahlen. Eine Novelle des Gesetzes für Kindertageseinrichtungen erlaubt sogenannte Erprobungsmaßnahmen, u.a. auch bei Öffnungszeiten. Während in Kindergärten bisher nur geteilte Öffnungszeiten (vormittags bis zu 5 Stunden und nachmittags bis zu 2 Stunden) angeboten werden konnten, ist durch diese Gesetzesnovelle eine 7-stündige durchgehende Öffnung möglich.

Damit wird eine nahtlose Betreuung der Kindergartenkinder bis 14.00 Uhr machbar. Eine Regelung, die besonders von berufstätigen Müttern und Vätern in Oberhausen stark nachgefragt wird und für die das Land bisher 13 Oberhausener Kindergärten im Rahmen einer Erprobungsmaßnahme eine entsprechende Genehmigung erteilt hat.

„Die Anpassung von Öffnungszeiten an den tatsächlichen Bedarf und die damit einhergehende Rücksichtnahme auf die tatsächliche Lebenssituation der Familien und Eltern ist zu begrüßen. Ohne eine abschließende Bewertung der Erprobungsmaßnahmen vorwegzunehmen sollte dieses Angebot über das bisherige Versuchsstadium hinaus verankert werden“, so Große Brömer.

Der Arbeitskreis ist weiterhin der Auffassung, dass eine Erhöhung des Elternbeitrages für das Modell „Blocköffnungszeiten“ nicht zu rechtfertigen ist.

Denn der Landesgesetzgeber sieht für dieses Versuchsmodell vor, dass hier ein zusätzlicher Elternbeitrag fällig wird: der halbe Zusatzbeitrag für die Nutzung einer Kindertagesstätte ist von den Eltern zu entrichten, ein einkommensabhängiger Betrag in Höhe von 15 bis 80 Mark im Monat, der durch die Stadt Oberhausen für alle 13 Versuchseinrichtungen zentral einzufordern ist.

Eine Regelung, die auf Kritik bei vielen betroffenen Familien stößt, denn faktisch wird das bisherige Angebot, 7 Stunden Öffnungszeit, durch die Erprobungsmaßnahme „Blocköffnung“ nicht verändert, zumal es den Kindergartenträgern auch möglich ist, diesen Versuch ohne personellen Mehraufwand kostenneutral durchzuführen.

Vor diesem Hintergrund hat z.B. die Stadt Duisburg wegen eines anhängigen Klageverfahrens zur Rechtmäßigkeit der Beitragserhebung auf den zusätzlichen Elternbeitrag vollständig verzichtet.

Daher hat der Arbeitskreis als Ergebnis der Diskussion festgehalten, in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses eine Initiative mit dem Ziel zu starten, die Erhebung dieser Beiträge zunächst auszusetzen.

„Losgelöst vom Ausgang der anhängigen Klageverfahren gehen wird davon aus, dass auch der Landesgesetzgeber die Beitragspflicht vor dem Hintergrund der berechtigten Proteste abschließend noch diskutieren und bewerten wird. Diesen Diskussionsprozeß werden wir auf Ebene der Landes-SPD ggf. politisch per Antrag befördern. Deshalb wird in Oberhausen auf die tatsächliche Erhebung dieses Zusatzbeitrages bis zu einer abschließenden Regelung verzichtet werden“, so Wolfgang Große Brömer.

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